Beverly Cars Limousinenservice AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Chauffeurservice

1. Mietpreise

Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste welche freibleibend ist und durch Kalkulationsirrtümer jederzeit geändert werden kann. Pauschalangebote gelten immer nur für einen bestimmten Auftrag.

2. Aufträge

Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand und Ablauf zweifelsfrei erkennen lassen.

Werden Aufträge für Dritte ausgeführt, ist die vereinbarte Vergütung im Zweifel vom Auftraggeber selbst zu entrichten. Mündliche Abreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Bei Auftragsänderungen während der Durchführung einer Fahrt ist der Fahrer nur berechtigt diese durchzuführen, wenn diese den üblichen Umfang einer Chauffeurfahrt nicht überschreiten. Sonstige Änderungen sind mit LIMOUSINE030 Fahrzeug-Event GmbH abzusprechen.

3. Vergütung

Die Vergütung ist spätestens vor Auftragsbeginn fällig. Ist Rechnungsstellung vereinbart, tritt die Fälligkeit mit Erhalt der Rechnung ein. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 6% berechnet. Wird bei Verzug des Kunden ein Inkassobüro beauftragt, so hat der Kunde die sich hieraus ergebenden Kosten zu tragen. Bei Auftragsannahmen ist LIMOUSINE030 Fahrzeug-Event GmbH berechtigt, bis zu 50% des Auftragswertes als Anzahlung zu verlangen.

4. Rücktritt

Es können bei Rücktritt folgende Beträge geltend gemacht werden: bis zu 1 Monat vor Auftragsbeginn 20% des Gesamtauftragswerts, bis zu 2 Wochen vor Auftragsbeginn 40% des Gesamtauftragswerts, bis zu 1 Woche vor Auftragsbeginn 60% des Gesamtauftragswerts, bis zu 3 Tage vor Auftragsbeginn 70% des Gesamtauftragswerts.

Ab 48 Stunden vor Auftragsbeginn 80% des Gesamtauftragswerts.

Es ist nach Absprache möglich einen Termin zu verschieben. Bereits geleistete Zahlungen werden dann nicht rückerstattet.

5. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten, widerrechtlichen Schäden am Fahrzeug und gegenüber dem Fahrer persönlich und unbegrenzt. Dazu zählen z.B. durch Zigaretten verursachte Brandlöcher.

Schäden, die durch Übermittlungsfehler oder Irrtümern im kommunikativen Verkehr mit dem Kunden oder mit Dritten entstehen, trägt der Kunde, sofern der Schaden nicht von der Firma LIMOUSINE030 Fahrzeug-Event GmbH verschuldet wurde.

6. Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aus dem Mietvertrag, gleich aus welchem Grunde, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters. Sollte es, aus firmeninternen Gründen, LIMOUSINE030 Fahrzeug-Event GmbH nicht möglich sein ein bestimmtes vorreserviertes Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, behält sich LIMOUSINE030 Fahrzeug-Event GmbH die Bereitstellung eines anderen Fahrzeuges vor. Hierbei ist LIMOUSINE030 Fahrzeug-Event GmbH bemüht Abweichungen zum bestellten Fahrzeug so gering wie möglich zu halten.

7. Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder über den Vertrag ergeben gilt der Gerichtstand Cottbus.